Um an einem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) geförderten berufsbezogenen Deutschkurs teilnehmen zu können, mußt Du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1. Du hast bereits erfolgreich einen
Integrationskurs absolviert und/oder sprichst bereits Deutsch auf dem
Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
oderDu hast bereits einen Antrag auf Anerkennung oder Prüfung Deines Wissens in der Kranken- und Gesundheitspflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege, Entbindungshilfe oder Physiotherapie bei den jeweiligen Behörden gestellt oder möchtest eine solchen Antrag noch stellen.
oderDu hast in Deinem Heimatland eine Ausbildung in der Kranken- und Gesundheitspflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege, Entbindungshilfe oder Physiotherapie gemacht.
oderDu arbeitest bereits als Pflegehelferin/Pflegehelfer bzw. Assistenz in einem Gesundheitsberuf.
oderSie möchten nach Ihrer Ausbildung als Kranken- und Gesundheitspflegerin/Kranken- und Gesundheitspfleger, Entbindungshelferin/Entbindungshelfer oder Physiotherapeutin/Physiotherapeut arbeiten.
oder 2. Es besteht eine Teilnahme
berechtigung oder -
verpflichtung einer Behörde.
Dies ist unter anderem unter folgenden Voraussetzungen der Fall: