Ja, gemäß §17 der
12. BayIfSMV ist die Abnahme von Prüfungen zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Wir achten auf das Einhalten dieses Abstands und haben in unserem Hygienekonzept darüber hinaus weitere Regelungen getroffen, um Ihren Aufenthalt in unserer Bildungseinrichtung so sicher wie möglich zu gestalten.
Nicht zum Prüfungsbetrieb gehörende Zuschauer sind derzeit nicht zugelassen.