Dieses Angebot richtet sich an Arbeitssuchende, die einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit erhalten.
Nach einem Beratungsgespräch absolvieren Sie unseren exklusiven
Einstufungstest, mit dessen Hilfe wir präzise bereits vorhandene Sprachkenntnisse und -fertigkeiten feststellen. Damit setzt der Sprachkurs dann genau an der Stelle an, wo es für Sie persönlich notwendig ist.