Teilnahmebedingungen
Ein paar Regeln müssen leider sein
Allgemeines
1. Eine Unterrichtseinheit beträgt in der Regel 45 Minuten, eine Unterrichtswoche fünf Tage, ein Unterrichtsmonat vier Wochen.
Der Unterricht dient der beruflichen Ausbildung auf Veranlassung des Arbeitgebers oder der ordnungsgemäßen Vorbereitung auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung.
2. Grundsätzlich können, trotz sorgfältiger Planung, terminliche Zusagen nur unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Lehrkräfte gegeben werden. Wir bemühen uns, den vereinbarten Kursbeginn einzuhalten. Ein verbindlicher Kursbeginn kann erst nach unserer schriftlichen Bestätigung garantiert werden. Die umseitige Anmeldung gilt für den Zeitraum von vier Wochen nach Einschreibedatum. Sollten wir innerhalb dieses Zeitraums nicht in der Lage sein, den vereinbarten Kurs zu starten, so ist die Einschreibung hinfällig. Bei Festschreibung eines Kursbeginns gilt die Vertragsbindung bis zu zwei Wochen nach diesem umseitig genannten Termin.
Eine eventuelle Anreise sollte erst nach unserer schriftlichen Bestätigung erfolgen. Diese ergeht in der Regel bis spätestens einer
Woche vor Kursbeginn.
3. Alle Verwaltungsangelegenheiten, im Besonderen Terminabsprachen, sind ausschließlich mit der Verwaltung der Sprachschule zu vereinbaren, da andere Personen z. B. Kursleitende nicht dazu berechtigt sind.
Änderungsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Recht vor, Kursdauer, Kurszeiten sowie Kursleitende nach Kursbeginn zu ändern bzw. auszutauschen.
2. Sollte sich durch diese Änderungen ein wirtschaftlicher Schaden für Kursteilnehmende ergeben, so behalten diese ein ausserordentliches Kündigungsrecht.
3. Einen Anspruch auf den Unterricht durch bestimmte Kursleitende haben die Teilnehmenden nicht.
Haftung
1. Ein Unterrichtsbesuch erfolgt auf eigene Gefahr, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.
2. Für haftpflichtversicherte Risiken beschränkt sich die Haftung auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen das Bildungsunternehmen – gleich aus welchem Rechtsgrunde – ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
Kündigung, Absagen, Abbruch
1. Eine Kündigung des umseitigen Auftrags bzw. ein Abbruch oder ein Rücktritt vor Vollzug ist nur aus wichtigem Grund möglich. Eine Kündigung ohne wichtigen Grund berechtigt linguademia, die vereinbarte Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
2. Jede Kündigung bzw. jeder Abbruch bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
3. Bei Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Teilnahmebeginn erheben wir eine Stornogebühr von 50 % der vereinbarten Gesamtgebühr. linguademia ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen; dem Teilnehmenden bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden sei nicht oder in geringerer Höhe entstanden. Die Gebühr entfällt, wenn Ersatzteilnehmende benannt werden.
4. Einzel-, Duo, Firmenunterricht: Nicht abgenommene vereinbarte Unterrichtseinheiten werden als erteilt berechnet, es sei denn, dass Absagen von einzelnen Unterrichtseinheiten bis 14:00 Uhr des vorausgehenden Werktages der Verwaltung unter 0911-24 05 62 0 oder kundenberatung@linguademia.de mitgeteilt werden (für Montag spätestens bis Freitag der Vorwoche, 12.00 Uhr).
Unterrichtseinheiten, die danach abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, sind in jedem Fall zu bezahlen.
Verabredungen können nur gemeinsam getroffen werden.
Bei Firmenunterricht sind die monatlichen Kursgebühren unabhängig von der Teilnahme einzelner Teilnehmender zu entrichten.
Wird ein Training im Einzel-, Duo, Firmenunterricht unterbrochen, so verfallen noch nicht abgenommene Unterrichtseinheiten, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten der Unterricht wieder aufgenommen wird.
5. Gruppensprachkurse: Teilnehmende an Gruppensprachkursen sind verpflichtet, die vereinbarten Kursgebühren für den gesamten gebuchten Kurszeitraum unabhängig von ihrer persönlichen Teilnahme an einzelnen Unterrichtseinheiten in voller Höhe zu entrichten. Das Fernbleiben von einzelnen oder mehreren Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zur Minderung, zum Einbehalt oder zur anteiligen Rückforderung der vereinbarten Kursgebühr. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten gelten als erteilt und sind entsprechend zu vergüten.
6. Sollte die Teilnahme am Unterricht unzumutbar sein, so können noch nicht erteilte Unterrichtseinheiten auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Unterrichtsgebühren ist nicht möglich.
Fälligkeit
1. Die vereinbarten Gebühren sind nach Erhalt (einer) entsprechenden/r Rechnung(en) gemäß des/den umseitigen vereinbarten Zahlungstermin(en) zu entrichten.
2. Skonto sowie sonstige Rabatte oder Preisnachlässe werden nur gewährt, wenn sie umseitig ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Datenschutz
Wir beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden. Hinsichtlich unseres Umgangs mit personenbe-zogenen Daten verweisen wir im Übrigen auf unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter
https://linguademia.de/ueber-uns/datenschutzerklaerung/ .Sonstiges
1. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand, auch für Vollkaufleute und juristische Personen, ist Nürnberg, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.