1. Eine Trainingseinheit beträgt in der Regel 45 Minuten, eine Trainings-
woche fünf Tage, ein Trainingsmonat vier Wochen.
Das Training dient der beruflichen Ausbildung auf Veranlassung des
Arbeitgebers oder der ordnungsgemäßen Vorbereitung auf eine vor einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung.
2. Grundsätzlich können, trotz sorgfältiger Planung, terminliche Zusagen nur unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden
Kursleitenden gegeben werden. Wir bemühen uns, den vereinbarten Kurs-
beginn einzuhalten. Ein verbindlicher Trainingsbeginn kann allerdings erst nach unserer schriftlichen Bestätigung garantiert werden.
Eine Anmeldung gilt für den Zeitraum von sechs Wochen nach Datum der Einschreibung. Sollten wir innerhalb dieses Zeitraums nicht in der Lage sein, den vereinbarten Kurs zu starten, so ist die Einschreibung hinfällig.
Bei Festschreibung eines Kursbeginns gilt die Vertragsbindung bis zu zwei
Wochen nach diesem umseitig genannten Termin. Eine eventuelle Anreise
sollte erst nach unserer schriftlichen Bestätigung erfolgen. Diese ergeht in
der Regel bis spätestens einer Woche vor Kursbeginn.
3. Alle Verwaltungsangelegenheiten, im Besonderen Terminabsprachen,
sind ausschließlich mit der Verwaltung zu vereinbaren, da andere Personen z.B. Kursleitende nicht dazu berechtigt sind.