Berechtigte Teilnehmende eines Integrationskurses können von der Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (
BaMF) Gebrauch machen. Unter besonderen Umständen, beispielsweise wenn Du Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommst oder Dir die Zahlung aufgrund Deiner wirtschaftlichen Situation schwer fällt. In diesen Fällen kannst Du einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen. Dabei sind wir Dir natürlich gerne behilflich.
Auch nicht berechtigte Teilnehmende sind bei linguademia herzlich willkommen und können an den Integrationskursen teilnehmen. In diesem Fall entfällt die Förderung durch das BaMF und die Kursgebühren müssen selbst bezahlt werden.